Ab 22.00 Uhr ist absolute Stallruhe einzuhalten.
Füttern, Misten, Einstreu
Nur vom Stallpersonal auszuführen. Ausnahme: Obenauf liegende „Äppelhaufen“ dürfen vom Pferdeeinsteller entfernt werden.
Stallgasse / Außenanbindeplätze
In den Stallgassen und auf den Außenanbindeplätzen dürfen Pferde nur kurzfristig abgestellt werden, ansonsten ist die Stallgasse / Außenanbindeplätze absolut frei zu halten.
Die Pferde nur mit ausgekratzten Hufen auf die Stallgasse führen.
Rauchen
Im Stall und auf dem Heuboden ist das Rauchen verboten !
Mitreiten in planmäßigen Unterrichtsstunden
Grundsätzlich darf sich jeder Reiter einer planmäßigen Unterrichtsstunde anschließen. Wer in einer planmäßigen Unterrichtsstunde mit reitet, muss sich einfügen.
Longieren während des Einzelreitens
Alle übrigen Reiter in der Bahn müssen zustimmen. Bei mehr als 3 Pferden in der Bahn ist das Longieren nicht erwünscht.
Freies Laufen lassen
Das Freilaufenlassen eines Pferdes geschieht grundsätzl ich auf eigenes Risiko.
Der Reiterverein und die Reitschule übernehmen hierfür keine Haftung.
Ausweichen
Reiten alle auf einer Hand, so ist vor dem Durchparieren zum Schritt der Hufschlag zu verlassen. Schritt wird neben dem Hufschlag geritten.
Wird auf beiden Händen geritten, so gilt beim Begegnen die Regel des Straßenverkehrs: Linke Hand bleibt auf dem Hufschlag, rechte Hand weicht aus. Wer länger Schritt reitet, bleibt soweit von der Bande entfernt, dass zwischen ihm und der Bande zwei Reiter sich begegnen können.
Das Rechtsausweichen gilt auch bei Handwechseln, ausgenommen beim Wechseln aus den Zirkeln von der linken zur rechten Hand. Reiter, die auf der linken Hand ankommend sich begegnen, weichen links aus. Wer Durchparieren oder Abwenden will, schaut sich um, damit niemand behindert wird.
Der Reitstundenplan
Der Reitstundenplan hängt am Schwarzen Brett und ist einzuhalten.
Reitunterricht
Reitunterricht erteilt der angestellte Reitlehrer und bestellte Übungsleiter.
Andere Personen dürfen nur mit Genehmigung des Vereinsvorsitzenden Unterricht erteilen.
Ausritte
Es ist nur auf den gepachteten Feldstreifen und ausgewiesenen Reitwegen zu reiten. (siehe Übersichtsplan)
Im übrigen sind Flurschäden zu vermeiden. Auf Fussgänger und andere Reiter ist Rücksicht zu nehmen. Die Ausritte sind in das Ausreitbuch einzutragen.
Haftung
Die Reitschule haftet für Schäden, die aus der Benutzung der Reitanlagen und im Umgang mit Schulpferden entstehen, jedoch nur im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherungsverträge.
Ausschluss aus der Reitanlage
Die Geschäftsführung der REITSCHULE Limited und der Vorstand des REITERVEREINS HAMELN von 1925 e.V. haben das Recht, Reiter und Besucher, die trotz Verwarnung wiederholt gegen die Stall- und Hallenordnung verstoßen, vom Betreten der Reitanlage auszuschließen.
REITERVEREIN HAMELN VON 1925 e. V. REITSCHULE Limited
gez. C. Wehrmann gez. J. Meyer
(Vorsitzender) (Geschäftsführer)
